Es kann einige Zeit dauern, bis man sich als Austauschbesucher an das Leben in den USA gewöhnt hat. Sie müssen sich in Ihrem Ausbildungs- oder Praktikumsprogramm neue Fähigkeiten aneignen, neue Leute kennenlernen und sich mit kulturellen Unterschieden auseinandersetzen. Außerdem müssen Sie lernen, sich an einem neuen Ort zurechtzufinden, sich an den Rhythmus und die Geräusche anzupassen und ständig eine neue Sprache zu hören.
Das heißt, Sie haben schon genug zu tun, ohne sich um die Steuern für Ihr J-1-Visum für Austauschbesucher, die Steuererklärungen usw. usw. zu kümmern. Sie verstehen schon.
Wir helfen Ihnen, die Besteuerung von J-1-Visa in den USA zu verstehen. Es gibt viel zu beachten, aber wir fassen es in klare, verständliche Teile zusammen, damit Sie nicht im Internet nach Antworten suchen müssen.
Einige Fragen, die wir beantworten werden, sind:
- Woher weiß ich, ob ich ein J-1-Visum für ansässige Ausländer oder ein J-1-Visum für nicht ansässige Ausländer habe?
- Sind alle Inhaber eines J-1-Visums von den Bundessteuern befreit?
- Wie kann ich herausfinden, ob ich eine Steuerbefreiung für das J-1-Visum erhalte?
- Was ist ein Steuerabkommen für J-1-Visa?
- Sind J-1-Visumsinhaber immer von Bundessteuern befreit? (Hinweis: nein)
- Was sind die Grundlagen der Steuererklärung für J-1-Visumsinhaber?
Wir werden auch einige wichtige Begriffe für die Berechnung von Steuern als Austauschbesucher in den USA behandeln. Bleiben Sie also dran für unseren ultimativen Leitfaden zur Steuererklärung für J-1-Visumsinhaber.
Steuern und substanzielle Präsenz
Wie hoch ist also die Steuer für J-1-Visumsinhaber? Das hängt von den jeweiligen Umständen ab.
Um herauszufinden, ob Sie in den USA Steuern zahlen müssen oder nicht, müssen Sie zunächst feststellen, ob Siesichin den letzten Jahren "substantiell" im Landaufgehaltenhaben. Wenn Sie "substantial presence" hatten, bedeutet dies, dass Sie für eine beträchtliche Anzahl von Tagen physisch in den Vereinigten Staaten anwesend waren, nun als "resident alien" gelten und daher Steuern zahlen müssen.
Wie viele Tage sind also erheblich? 183, aber das ist noch nicht alles.
Erstens müssen Sie sich im laufenden Jahr mindestens 31 Tage lang physisch in den USA aufhalten. Bitte beachten Sie, dass die physische Anwesenheit in den USA die 50 Bundesstaaten des Landes, Washington D.C., die Hoheitsgewässer und die angrenzenden Unterwassergebiete umfasst. Der Luftraum ist jedoch ausgenommen.
Alle Tage, an denen Sie sich während des laufenden Jahres in den USA aufhalten, werden auf die 183 Tage angerechnet. Dazu gehört auch die Zeit, die Sie im Rahmen einer Verlängerung des J-1-Visums in den USA verbringen. Die beiden Jahre vor dem laufenden Jahr zählen jedoch ebenfalls. Sie müssen Folgendes angeben:
- ⅓ der Tage, an denen Sie letztes Jahr in den USA waren
- ⅙ der Tage, an denen Sie vor zwei Jahren in den USA waren
Aber halt, nicht jeder Tag der physischen Anwesenheit zählt! Wenn Sie zusammenzählen, wie viele Tage Sie vor dem laufenden Jahr in den USA waren (um diese Zahl später durch drei zu teilen), zählen Sie die Tage nicht mit, an denen:
- Sie sind von Ihrem Wohnort in Kanada oder Mexiko zur Arbeit gependelt (wenn Sie dies regelmäßig tun)
- Sie haben sich weniger als 24 Stunden während der Durchreise von einem Land ins andere aufgehalten
- Sie waren in den USA als Besatzungsmitglied für ein ausländisches Unternehmen tätig
- Sie konnten die USA aufgrund eines Gesundheitszustands, der während Ihres Aufenthalts im Lande begann, nicht verlassen
- Sie waren eine steuerbefreite Person
Auch hier sollten wir vor der Zählung eine Pause einlegen, damit wir erörtern können, wer zu den steuerbefreiten Personen gehört. Diese sind:
- Eine mit einer ausländischen Regierung verbundene Person, die sich vorübergehend mit einem "G"- oder "A"-Visum in den Vereinigten Staaten aufhält. Dies gilt nicht für Personen, die mit einem "A-3"- oder "G-5"-Visum reisen.
- Ein Lehrer oder Praktikant , der sich vorübergehend mit einem "J"- oder "Q"-Visum in den USA aufhält. Diese Person muss die für ihr Visum geltenden Anforderungen erfüllen
- Ein internationaler Student, der sich vorübergehend mit einem "F", "J", "M" oder "Q" Visum in den Vereinigten Staaten aufhält. Auch diese Person muss die für ihr Visum geltenden Bestimmungen erfüllen.
- Ein Profisportler, der sich vorübergehend in den USA aufhält, um an einer Sportveranstaltung für wohltätige Zwecke teilzunehmen.
Da Sie nun alle Steuerinformationen für das J-1-Visum haben, sollten Sie in der Lage sein, zu berechnen, ob Sie eine wesentliche Präsenz in den USA aufgebaut haben oder nicht:
Daniel befindet sich derzeit mit einem J-1-Visum im Jahr 2021 in den USA. Er absolviert ein Praktikum bei einem lokalen Unternehmen. Daniel ist bereits seit 60 Tagen hier. Im Jahr 2020 verbrachte Daniel 15 Tage in den USA, um Freunde zu besuchen. Im Jahr 2019 hielt er sich 200 Tage in den USA auf. 150 dieser Tage verbrachte er jedoch als Student. Daher werden nur 50 Tage aus diesem Jahr angerechnet. Um seine substanzielle Anwesenheit zu berechnen, wird Daniel addieren:
- 60 Tage ab 2021 (Gesamtzahl der Tage)
- 5 Tage ab 2020 (⅓ von 15 Tagen)
- 8 Tage ab 2019 (⅙ von 50 Tagen)
Daniel kommt auf 73 Tage. Derzeit hat er sich nicht wesentlich in den USA aufgehalten und ist daher von der Steuerpflicht befreit.

Steuerbefreiungen für Studenten
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie als Student gelten oder nicht (jetzt oder in der Vergangenheit), helfen wir Ihnen bei der Klärung. Studenten halten sich in den USA mit einem "J"- (Austauschbesucher), "F"-, "M"- (Student: akademisch oder beruflich) oder "Q" -Visum(internationaler Kulturaustauschbesucher) auf. Diese Personen halten sich im Land auf, um an einer akademischen Einrichtung oder Berufsschule zu studieren.
Außerdem müssen sie die Visabestimmungen einhalten. Das bedeutet, dass sie nichts tun, was nach den US-Einwanderungsgesetzen illegal ist.
Wenn Ihre Familie bei Ihnen wohnt, während Sie in den USA studieren, ist sie ebenfalls von der Steuerpflicht befreit. Zu diesen Familienmitgliedern gehören Ihr Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren, die in Ihrem Haus leben und nicht Teil einer anderen Familie sind.
Lehrkräfte, Auszubildende und Steuern
Wie bereits erwähnt, sind Lehrer und Praktikanten, die sich mit einem J-1-Visum in den USA aufhalten, ebenfalls von der Steuerpflicht befreit. Die IRS bezieht viele verschiedene Rollen in ihre Definition von Lehrern und Auszubildenden ein. Diese sind:
- Nicht ansässige Ärzte
- Au-pairs
- Kurzzeit-Stipendiaten
- Sommercamp-Mitarbeiter
- Jeder Nichteinwanderer, der sich mit einem "J"- oder "Q"-Visum in den USA aufhält und kein Student ist
Es gibt jedoch Situationen, in denen die Erfüllung einer der oben genannten Aufgaben Sie nicht von der Zahlung von Steuern befreit. In vielen Fällen können Inhaber eines J-1-Visums nicht mehrere Jahre in Folge von der Steuerpflicht befreit werden. Wenn Sie sich in 2 der 6 vorangegangenen Kalenderjahre als Nichteinwanderer in den USA aufgehalten haben und während dieser Aufenthalte von der Steuer befreit waren, können Sie nicht erneut befreit werden.
Wenn das etwas schwer zu verdauen ist, hier ein Beispiel, das helfen soll:
Ana war 2016 einen Monat lang als Au Pair in den USA. Sie war von der Zahlung von Steuern befreit. Im Jahr 2019 kehrte sie mit einem weiteren J-Visum als Studentin in die USA zurück. Auch hier war sie von der Steuerpflicht befreit. Jetzt, im Jahr 2021, beginnt Ana ein Ausbildungsprogramm für ein amerikanisches Unternehmen. Während dieses Aufenthalts wird sie nicht von den Steuern befreit sein.
Allerdings kann eine Person auch bei einem dritten Aufenthalt innerhalb von sechs Jahren von der Zahlung von US-Steuern befreit sein, wenn ein ausländischer Arbeitgeber diese zahlt. In diesem Fall sind die USA nicht in der Lage, Ihr Einkommen zu besteuern. Lassen Sie uns mehr über die Steuerbefreiung für J-1-Visa durch ausländische Arbeitgeber sprechen.

Ausländische Arbeitgeber und Steuerbefreiungen für J-1-Visa
Als steuerbefreiter Austauschbesucher sind Sie eine nicht in den USA ansässige ausländische Person. Diese Bezeichnung wirkt sich darauf aus, ob Sie Steuern zahlen müssen oder nicht. Im Allgemeinen bedeutet dies, dass Sie keine Steuern auf Vergütungen zahlen müssen, die Sie von einem ausländischen Arbeitgeber erhalten, während Sie in den USA ein Ausbildungs- oder Praktikumsprogramm absolvieren.
Wer kommt als ausländischer Arbeitgeber in Betracht? Es kann sich dabei um eine nicht in den USA ansässige ausländische Einzelperson, ein ausländisches Unternehmen oder eine ausländische Personengesellschaft handeln. Es kann sich auch um ein Unternehmen oder ein Büro in einem anderen Land handeln, das von einem in den USA ansässigen Unternehmen, einer Personengesellschaft oder einer Einzelperson betrieben wird und/oder in deren Besitz ist.
Sind Sie ein Ausländer mit Doppelstatus?
Sie sind ein Steuerzahler mit doppeltem Status, wenn Sie innerhalb desselben Jahres sowohl als ansässiger Ausländer als auch als nicht ansässiger Ausländer tätig sind. Das bedeutet, dass die Steuervorschriften für das J-1-Visum, was Sie zahlen müssen, im Laufe des Jahres unterschiedlich sind. Sie müssen Ihren Aufenthaltsstatus für das J-1-Visum herausfinden, um Ihren J-1-Visum-Steuerstatus zu bestimmen.
Zunächst wollen wir uns damit befassen, wann Sie als ansässiger Ausländer gelten. Ein J-1-Visum gilt für Steuerzwecke als ansässig, wenn Sie den Substantial Presence Test (wieder 183 Tage oder mehr) oder den Green Card Test erfüllen. Um den Green-Card-Test zu bestehen, müssen Sie einen rechtmäßigen Daueraufenthalt in den USA erhalten haben (oft in Form einer Ausländerregistrierungskarte, auch Green Card genannt).
Es gibt jedoch einige Ausnahmen, um als ansässiger Ausländer zu gelten, selbst wenn Sie den Green-Card-Test oder den Substantial Presence Test bestehen. Eine dieser Ausnahmen ist die Herstellung einer engeren Verbindung zu einem ausländischen Land, auf die wir weiter unten näher eingehen werden. Eine weitere Ausnahme ist der Abschluss eines Steuerabkommens. Auch hierauf werden wir später noch näher eingehen.
Wenn Sie ein ansässiger Ausländer sind, werden Sie auf alle Einkommensquellen besteuert. Dazu gehört auch das Einkommen eines ausländischen Arbeitgebers, sofern Sie es beziehen, während Sie in den USA als Resident Alien leben.
Während des Jahres, in dem Sie die Voraussetzungen für ein J-1-Visum als nicht ansässiger Ausländer erfüllen, werden nur Einkünfte aus US-amerikanischen Quellen besteuert.
Wenn Sie im Laufe des Steuerjahres ein gebietsansässiger Ausländer werden (und dies am letzten Tag des Jahres immer noch sind), müssen Sie das Formular 1040 ausfüllen. Dies ist ein Standard-Steuerformular für US-Bürger. Da Sie einen Doppelstatus haben, schreiben Sie "Dual-Status Return" oben auf die Seite. Achten Sie darauf, auch die Formulare für die Zeit des Jahres beizufügen, in der Sie nicht in den USA ansässig waren. Sie können dazu das Formular 1040NR-EZ oder 1040NR mit Ihrem J-1-Visum verwenden. Fügen Sie oben auf diesen zusätzlichen Seiten den Vermerk "Dual-Status Statement" ein.
Wenn Sie am Ende des Steuerjahres den Status eines nicht ansässigen Ausländers haben, müssen Sie eine 1040-NR einreichen. Auch hier schreiben Sie "Dual-Status Return" oben auf das Formular. Inhaber eines J-1-Visums können ein Formular 1040 mit dem Vermerk "Dual-Status Statement" (Erklärung mit doppeltem Status) beifügen, um die Einkünfte, die sie als ansässige Ausländer erhalten haben, zu berücksichtigen.
Steuerabkommen und Steuerbefreiungen
Je nachdem, aus welchem Land Sie in die USA gekommen sind, kann ein Steuerabkommen für J-1-Visa die Steuern beeinflussen, die Sie hier zahlen müssen. Um herauszufinden, was auf Sie zutrifft, müssen Sie sich die Einzelheiten des jeweiligen Abkommens zwischen Ihrem Land und den USA ansehen (diese Informationen finden Sie hier), aber wir geben Ihnen zwei Beispiele.
- Wenn Sie vor Ihrem Besuch in den USA in Indien wohnhaft waren , lesen Sie weiter. Aufgrund des indisch-amerikanischen Steuerabkommens sind Inhaber eines J-1-Visums von der Steuer auf Einkünfte aus Forschung und Lehre an anerkannten akademischen Einrichtungen befreit. Diese Befreiung gilt jedoch nicht für Forscher oder Lehrer, die länger als zwei Jahre in den USA bleiben. Sie sind auch nicht von der Steuer befreit, wenn Ihre Forschung hauptsächlich dem privaten Nutzen und nicht dem öffentlichen Nutzen dient.
- Wenn Sie vor Ihrem Besuch in den USA in China wohnhaft waren und ein Student, ein Auszubildender oder ein Praktikant sind, dann sind Sie von der Steuer auf bestimmte Einkommensquellen befreit. Dies gilt nur für Personen, die in die USA kommen, um eine Ausbildung, ein Training oder andere besondere Kenntnisse zu erhalten. Sie müssen für das J-1-Visum keine Einkommenssteuer zahlen:
- Zahlungen, die sie aus dem Ausland zur Finanzierung ihrer Bildung oder Ausbildung erhalten
- Zuschüsse oder Auszeichnungen von steuerbefreiten Organisationen (z. B. der Regierung)
- Einkommen (bis zu 5.000 $ pro Jahr) aus der Erbringung persönlicher Dienstleistungen
Sobald Sie festgestellt haben, dass Sie Vertragsleistungen erhalten, müssen Sie diese beantragen. Dazu können Sie das Formular W-8BEN ausfüllen. Ausländer, Studenten, Lehrer, Auszubildende und Forscher können das Formular 8233 verwenden. Manchmal müssen Privatpersonen das Formular 8833 ausfüllen. Wenn Sie nicht wissen, welches J-1-Visum-Steuerformular Sie ausfüllen müssen, wenden Sie sich an Ihren J-1-Visum-Arbeitgeber oder an die Universität, an der Sie studieren. Dort wird man Ihnen helfen können.
Bitte beachten Sie, dass wir auf Intrax Global Internships keine Steuerexperten sind. Wir tun unser Bestes, um Ihnen bei der Suche nach genauen Informationen für Ihre Steuererklärung zu helfen, aber wir sind keine professionellen Buchhalter und können keine detaillierte Steuerberatung anbieten.
Stattdessen arbeiten wir mit Sprintaxeinem Spezialisten für die Erstellung von Steuererklärungen für Nichtansässige. Wenn Sie sich mit einer Frage an uns wenden, die wir nicht beantworten können, leiten wir Sie an diese Firma weiter, damit Sie Zugang zu Expertenrat erhalten.
Welche Steuern muss ich nicht zahlen?
Als nicht in den USA ansässiger Ausländer müssen Sie unter Umständen andere Steuern zahlen als in den USA ansässige Personen.
Sie können zum Beispiel von der Zahlung von Steuern auf bestimmte Dienstleistungen befreit sein. Aufgrund von Vorschriften des IRS werden Inhabern von J-1-Visa bestimmte Steuerbefreiungen gewährt. Insbesondere Studenten, Auszubildende, Au-pairs, Berater, Forscher, Praktikanten und andere ausländische Arbeitnehmer, die sich als Austauschbesucher qualifizieren, sind nicht für die J-1-Visum-Sozialversicherungssteuer oder Medicaid-Steuern verantwortlich.
Diese Befreiung gilt jedoch nur für nicht ansässige Ausländer. Wenn Sie während Ihres Aufenthalts zu einem gebietsansässigen Ausländer werden, sind Sie zur Zahlung von Sozialversicherungs- und Medicaid-Steuern verpflichtet.

Befreiung durch eine engere Verbindung
Angenommen, Sie sind immer noch nicht nach einem der oben genannten Kriterien befreit. Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, wie Sie von der Steuerpflicht befreit werden können. Dies ist die sogenannte "Closer Connection Exception to the Substantial Presence Test". Sie dient im Wesentlichen dazu, nachzuweisen, dass eine Person nicht beabsichtigt, in die USA einzuwandern, und engere Verbindungen zu einem oder zwei anderen Ländern unterhält als zu den USA.
Es gibt ein paar Dinge, die beweisen, dass Sie eine engere Verbindung zu anderen Ländern als den USA haben. Um zu beweisen, dass Sie eine engere Verbindung zu einem ausländischen Land haben, berücksichtigt das Finanzamt das Land des Wohnsitzes, das Sie in Formulare und Dokumente eintragen, sowie die Dokumente, die Sie ausfüllen. Auch der Ort, an dem Sie Ihren Wohnsitz haben, wird in Betracht gezogen:
- Ständiger Wohnsitz (oder Wohnung oder möbliertes Zimmer, sofern es Ihnen jederzeit zur Verfügung steht)
- Familie
- Besitztümer (Autos, Schmuck, usw.)
- Soziale, politische, religiöse und kulturelle Bindungen
- Geschäftliche Aktivitäten außerhalb Ihres steuerlichen Wohnsitzes (mehr dazu später)
- Führerschein
- Registrierung zur Stimmabgabe
- Wohltätige Organisationen, an die Sie spenden
Sie können auch eine engere Verbindung zu zwei fremden Ländern auf einmal nachweisen, wenn die folgenden Punkte auf Sie zutreffen:
- Sie unterhalten eine steuerliche Wohnung im Ausland (ab dem ersten Tag des laufenden Jahres).
- Hinweis: Der Begriff "steuerliche Wohnung" könnte bedeuten, dass Sie eine Wohnung besitzen, in der Sie regelmäßig wohnen, wenn Sie keinen festen Arbeitsplatz haben. Der Begriff "steuerliche Wohnung" kann sich jedoch auch auf Ihren Hauptgeschäftssitz beziehen. Wenn Sie keinen festen Wohn- oder Arbeitsort haben, ist Ihr steuerlicher Wohnsitz der Ort, an dem Sie derzeit arbeiten.
- Sie haben Ihren steuerlichen Wohnsitz im Laufe des Jahres in ein zweites Land verlegt und ihn dort für die Dauer des Jahres beibehalten.
- Sie hatten eine engere Verbindung zu beiden fremden Ländern
- Sie mussten in einem der beiden Länder während der Zeit, in der Sie Ihr Geschäft dort betrieben haben, Steuern zahlen
Eine wichtige Voraussetzung für die Herstellung einer engeren Verbindung ist, dass Sie nicht versucht haben, einen dauerhaften legalen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten zu erlangen. Sie kommen nicht für die Ausnahme der engeren Verbindung in Frage, wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt des Jahres einen Antrag auf einen rechtmäßigen Daueraufenthalt gestellt oder Schritte unternommen haben, um diesen zu erlangen. Wenn Sie beispielsweise eine Befreiung von der Visumspflicht für J-1 erhalten haben , um die zweijährige Aufenthaltsgenehmigung zu umgehen und die Staatsbürgerschaft anzustreben, haben Sie keinen Anspruch auf die Ausnahme der engeren Verbindung.
Solange Sie dies nicht getan haben, sollten Sie in der Lage sein, eine Steuerbefreiung für das J-1-Visum zu beantragen.
Nächste Schritte auf dem Weg zu Ihrem J-1 Visum
Wir hoffen, dass die obigen Informationen Ihnen helfen, alle Fragen zu klären, die Sie über die Zahlung von Steuern hatten, J-1-Visumsinhaber! Ihre Zeit und Energie sind wertvoll für uns , und wir helfen Ihnen gerne dabei, sie für Ihr Austauschprogramm einzusetzen und nicht für administrative Details.
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- Eine Einführung in die Steuer für Nichtansässige in den USA Montag, 13. Dezember um 12.30 Uhr EST - Hier anmelden
- Eine Einführung in die Steuer für Nichtansässige in den USA Dienstag, 1. Februar um 1pm EST - Hier anmelden
- Eine Einführung in die Steuer für Nichtansässige in den USA Montag, 21. März @ 12pm EST - Hier anmelden
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